Unter Beteiligungsmanagement versteht man generell die Zusammenfassung von allen operativen und verwaltenden Aufgaben, die ein Konzern im direkten Umfeld seiner Unternehmensbeteiligungen zu erfüllen hat. Der Begriff wird oft synonym mit „Beteiligungscontrolling“ verwendet, obwohl dies eher eine Teilaufgabe (Steuerungsaufgabe) des verwaltungsorientierten Beteiligungsmanagements ist.
Häufig ist das Beteiligungsmanagement noch nicht als zentrale Unternehmensaufgabe erkannt, und so werden Teilaufgaben des Beteiligungsmanagements in Konzernen unkoordiniert von verschiedenen Abteilungen wahrgenommen. Einbezogen dabei sind regelmäßig die Konzernbuchhaltung / das Rechnungswesen (wegen Konsolidierungsaufgaben), die Vorstandsbereiche (wegen der Mandateverwaltung), die juristischen Abteilungen (zur Erfüllung des Meldewesens und wegen der Abwicklung der Beteiligungsverträge) und einige mehr.
Neben einem kurzen Artikel in Wikipedia zum Beteiligungsmanagement existieren nur wenige Fachbücher.
Siehe auch: Beteiligungsmanagement, was wir darunter verstehen