Beteiligungsmeldewesen

Der Gesetzgeber stellt viele verschiedene Anforderungen an das Beteiligungsmanagement. Das Meldewesen ist dabei sicher eine der prominentesten Aufgaben, weil sie sowohl einen bestimmten Dateninhalt und Datenumfang verlangt, als auch klare Regeln für Termine und Liefermedien aufstellt.

Die wichtigsten Meldungen, die es im Umfeld des Beteiligungsmanagements gibt sind:

Beteiligungs-Meldewesen

  • AWV § 64 (K3)
  • AWV § 59 ff (Z4)
  • § 138 Abs. 2 AO
  • AktG § 20 (Aktien)
  • AktG § 21 (Anteile)
  • WpHG § 21 (Stimmrechte)

Anteilsbesitzliste

  • HGB § 285 Nr. 11, HGB § 340a Abs. 4 Nr. 2 (Anteilsbesitz)
  • HGB 313 Abs. 2 (Anteilsbesitz im Konzernabschluss)
  • §39 GWB Kartellamtsliste
  • GmbHG §16/ §40 (Gesellschafterliste)

Gremienlisten

  • HGB § 285 Nr. 10, AktG § 100 / § 125 (GF und AR-Liste)
  • HGB § 340a Abs 4. Nr. 1 (Nebentätigkeiten von gesetzlichen Vertretern oder anderen Mitarbeitern)

Meldewesen nach KWG

  • Aktivische Beteiligungsanzeige (enge Verbindungen, qualifizierte Beteiligungen, nachgeordnete Unternehmen)
  • Passivische Beteiligungsanzeige (bedeutende Beteiligung, enge Verbindung, Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Institut nachgeordneten Unternehmen
  • Bedeutende Beteiligungen (Erwerb-Erhöhung, Angaben zur Zulässigkeit, Aufgabe-Verringerung, Formulare nach InhKontrollV)
  • Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen.

 

OneSense unterstützt Sie bei der Aufstellung aller genannten Meldungen in unterschiedlich ausgeprägter Weise. So ist die Aufstellung verschiedener Listen, beispielsweise zu Gesellschaftern oder der Nebentätigkeit gesetzlicher Vertreter, mit den Techniken des OneSense ad-hoc-Reportings in Verbindung mit der Logik-Engine realisiert.

Bei komplexeren und formularbdürftigen Meldungen wie den KWG-Meldungen bietet OneSense eigene PlugIns, die die Erzeugung der Meldungen und deren Verwaltung ermöglichen.

Möchten Sie weitere Details zum Meldewesen lesen? Wir haben für Sie eine kleine Leseprobe aus unserem Designerhandbuch zu OneSense vorbereitet, die wir Ihnen gern zusenden.

Oder haben Sie Fragen an unsere Meldewesen-Experten? Wünschen Sie einen persönlichen Kontakt?  Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen.